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   BGH, 18.04.1972 - 1 StR 114/72   

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https://dejure.org/1972,8136
BGH, 18.04.1972 - 1 StR 114/72 (https://dejure.org/1972,8136)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1972 - 1 StR 114/72 (https://dejure.org/1972,8136)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1972 - 1 StR 114/72 (https://dejure.org/1972,8136)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Leisten von Beihilfe - Anforderungen an den Gehilfenvorsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.1964 - 5 StR 346/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.04.1972 - 1 StR 114/72
    Das ist an sich rechtlich nicht zu beanstanden; denn Beihilfe kann auch leisten, wer - ihm bewußt - dem Täter durch sein Dabeistehen ein höheres Gefühl der Sicherheit bei einer Tat gibt, mit der er einverstanden ist (BGH bei Dallinger, MDR 1967, 173; BGH, Urteil vom 18. Dezember 1964 - 5 StR 346/64).

    Diese Gesichtspunkte können gegebenenfalls auch von Bedeutung sein, wenn der neue Tatrichter zum Ergebnis kommen sollte, daß die Begehung eines schweren Raubes nicht vom Gehilfenvorsatz des Angeklagten umfaßt war, so daß sein Verhalten etwa als unterlassene Hilfeleistung (§ 330 c StGB) zu würdigen wäre (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1964 - 5 StR 346/64).

  • BGH, 12.11.1957 - 5 StR 505/57

    Bestrafung eines Gehilfen bei Unkenntnis über die Drohung durch den Täter i.R.e.

    Auszug aus BGH, 18.04.1972 - 1 StR 114/72
    Der Gehilfe muß bei seiner Unterstützungshandlung einen bestimmten Tatbestand, der durch den anderen verwirklicht werden soll und sich dann als Verbrechen oder Vergehen darstellt, in seinen wesentlichen Merkmalen im Auge haben; auf die Einzelheiten der Tatausführung kommt es dabei zwar nicht an (BGH GA 1967, 115), doch muß sich die Tat im wesentlichen mit derjenigen decken, die er fördern will (BGHSt 11, 66; RGSt 67, 343, 344); es reicht nicht aus, daß durch das eigene Tun im Zusammenwirken mit einem anderen ein strafbarer Erfolg herbeigeführt werden soll, über den man nur eine ganz allgemeine Vorstellung hat (RGSt 59, 245, 246).
  • RG, 09.11.1933 - II 321/33

    Patronen - § 27 StGB, Gehilfenvorsatz

    Auszug aus BGH, 18.04.1972 - 1 StR 114/72
    Der Gehilfe muß bei seiner Unterstützungshandlung einen bestimmten Tatbestand, der durch den anderen verwirklicht werden soll und sich dann als Verbrechen oder Vergehen darstellt, in seinen wesentlichen Merkmalen im Auge haben; auf die Einzelheiten der Tatausführung kommt es dabei zwar nicht an (BGH GA 1967, 115), doch muß sich die Tat im wesentlichen mit derjenigen decken, die er fördern will (BGHSt 11, 66; RGSt 67, 343, 344); es reicht nicht aus, daß durch das eigene Tun im Zusammenwirken mit einem anderen ein strafbarer Erfolg herbeigeführt werden soll, über den man nur eine ganz allgemeine Vorstellung hat (RGSt 59, 245, 246).
  • RG, 25.05.1925 - II 138/25

    Zum Erfordernis der Bestimmtheit des Teilnehmervorsatzes bei dem Verbrechen nach

    Auszug aus BGH, 18.04.1972 - 1 StR 114/72
    Der Gehilfe muß bei seiner Unterstützungshandlung einen bestimmten Tatbestand, der durch den anderen verwirklicht werden soll und sich dann als Verbrechen oder Vergehen darstellt, in seinen wesentlichen Merkmalen im Auge haben; auf die Einzelheiten der Tatausführung kommt es dabei zwar nicht an (BGH GA 1967, 115), doch muß sich die Tat im wesentlichen mit derjenigen decken, die er fördern will (BGHSt 11, 66; RGSt 67, 343, 344); es reicht nicht aus, daß durch das eigene Tun im Zusammenwirken mit einem anderen ein strafbarer Erfolg herbeigeführt werden soll, über den man nur eine ganz allgemeine Vorstellung hat (RGSt 59, 245, 246).
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